Die Privilegierung der Manuskripte im frühen Buchhandel
   
Während sich in den mündlichen und vortypographischen Kulturen die Sänger/Schreiber als Glieder einer langen Überlieferungskette verstanden oder im Auftrag von Verwaltungen tätig waren, sehen die neuzeitlichen Autoren sich selbst als Schöpfer von Wissen und ihre Werke als ihr eigenes Produkt. Die Informationen, die ihre Manuskripte enthalten, werden als Eigentum, als 'werk', betrachtet, für das sie Geld und Schutz verlangen können. Die Beziehungen zwischen dem Autor und seinen Werken wird juristisch normiert. Eine frühe Form einer solchen gesellschaftlichen Stützung von Wissensweitergabe sind die 'Privilegien'. Sie können an Autoren und Drucker vergeben werden.

P.JPG (3690 Byte) rivilegien wie das nebenstehende, welches Kaiser Karl V. im Jahre 1528 Agnes, der Witwe Albrecht Dürers, erteilte, und andere erste urheberrechtliche Maßnahmen sichern die neue soziale Beziehung zwischen dem Werk und seinem Autor juristisch ab.
 
Albrecht Dürer: Dürers Mutter (1514)Albrecht Dürer (1471-1528): Selbstbildnis

M.JPG (3627 Byte) ehrfach bezeichnet die Urkunde Dürers Werke als seine 'erfindung'. Damit sie dem 'gemeinen Nutz' dienen können, ohne dass der Autor bzw. seine Nachkommen Schaden erleiden, greift die politische Gewalt regulierend in den Kommunikationskreislauf ein.
 

 

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