Während sich in den mündlichen
und vortypographischen Kulturen die Sänger/Schreiber als Glieder einer langen
Überlieferungskette verstanden oder im Auftrag von Verwaltungen tätig waren,
sehen die neuzeitlichen Autoren sich selbst als Schöpfer von Wissen und
ihre Werke als ihr eigenes Produkt. Die Informationen, die ihre Manuskripte
enthalten, werden als Eigentum, als 'werk', betrachtet, für das sie Geld
und Schutz verlangen können. Die Beziehungen zwischen dem Autor und seinen
Werken wird juristisch normiert. Eine frühe Form einer solchen gesellschaftlichen
Stützung von Wissensweitergabe sind die 'Privilegien'.
Sie können an Autoren und Drucker vergeben werden. |

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rivilegien wie das nebenstehende, welches Kaiser Karl V. im Jahre 1528 Agnes,
der Witwe Albrecht Dürers, erteilte, und andere erste urheberrechtliche
Maßnahmen sichern die neue soziale Beziehung zwischen dem Werk und seinem
Autor juristisch ab. |
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ehrfach bezeichnet die Urkunde Dürers Werke als seine 'erfindung'. Damit
sie dem 'gemeinen Nutz' dienen können, ohne dass der Autor bzw. seine
Nachkommen Schaden erleiden, greift die politische Gewalt regulierend
in den Kommunikationskreislauf ein.
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