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Kontrakt: Auftraggeber von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten |
Auftraggeber bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten
ist grundsätzlich der Hochschullehrer der die Arbeit betreut. Dies
ergibt sich aus den Studien- und/oder Prüfungsordnungen, die vom
Forscher/ Studierenden eine solche Arbeit als obligatorischen Teil des
Studiums fordern und für die Begutachtung Kriterien festlegen, zu
denen eben auch die Festlegung der Prüfer/ Gutachter gehört. Wenn durch die Arbeit der Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten erbracht werden soll, was bei allen Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und Habilitationen der Fall ist, dann müssen die Grundregeln wissenschaftlicher Arbeitens eingehalten werden: |
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Überprüfbarkeit der
Ergebnisse durch die Forschergemeinschaft. Dies verlangt, dass alle Daten,
aus denen die Schlussfolgerungen gezogen werden, den Gutachtern zugänglich
gemacht werden. |
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Die Ergebnisse der Forschung und alle relevanten Daten müssen zur Veröffentlichung in der wissenschaftlichen Community frei gegeben sein. Dabei sind die Bestimmung des Datenschutzes zu berücksichtigen und ggfs. notwendige Einverständniserklärungen der untersuchten Personen einzuholen. |
Arbeiten, die keine in diesem Sinne überprüfbaren Aussagen enthalten und deren Inhalt nicht weiterverbreitet werden kann, erfüllen regelmäßig nicht die Kriterien wissenschaftlicher Qualifikationsarbeit und werden von mir nicht angenommen. |