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Wie kann man sich nun praktisch verhalten, wenn man Tonaufzeichnungen für wissenschaftliche Zwecke machen will? |
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Zunächst kann man argumentieren.
Wir sind zwar an den konkreten Personen interessiert, aber an ihnen nur
als Repräsentant oder als Beispiel für allgemeinere Muster, Programme,
Typen usf. Es gibt bei uns also kein voyeuristisches Interesse an den Individuen. Eben deshalb können wir die Identität unserer Gesprächspartner auch geheimhalten, die Transkriptionen 'maskieren', wie es bei Konversationsanalytikern heißt. In den Verschriftlichungen werden Personen, die Namen von Institutionen, der Ort und die Zeit der Aufnahme und andere Informationen, die Aufschluss über den Gesprächspartner geben könnten, durch funktionaläquivalente andere Informationen ersetzt. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Daten nicht zu sehr verfremdet werden. Das Alter und das Geschlecht der Beteiligten beispielsweise sollte erhalten bleiben. |
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Man kann anbieten das Tonband nach der Anfertigung und der Maskierung der Transkription zu vernichten. Nur die Tonbänder lassen ja eine eindeutige Identifizierung zu. (Kein Vorspielen der Bänder im Seminar!) In der Regel dürfte es aber schon reichen, dass man zusichert, das die Tonbänder nur ausschnittsweise vorgespielt werden. |
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Man kann zusichern, dass aus den Transkriptionen ebenfalls nur ausschnittsweise zitiert wird und dass sie nicht in ihrer ganzen Länge veröffentlicht werden. |
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Man kann um die Erlaubnis der
Aufzeichnung bitten und zusichern, dass man erst nach der Aufzeichnung
gemeinsam entscheidet, ob die Aufzeichnung gelöscht wird oder nicht.
Dies ist natürlich auch bei verdeckten Aufzeichnungen möglich.
Unter Umständen kann man sich auch bereit erklären, einzelne Passagen
zu löschen, die dem Gesprächspartner besonders unangenehm sind.
Dies ist aber schon ein sehr heikles Zugeständnis! |
Klar muss aber sein, dass nach den Kompromissen das Datenmaterial dem Forscher für die Untersuchung und die Veröffentlichung frei zur Verfügung steht! Ansonsten ist die Unbefangenheit/Freiheit wissenschaftlicher Interpretation nicht gegeben. Die Untersuchung erhält den Charakter einer Auftragsforschung. Die Rücksichten auf fremde Interessen lassen eine strenge Auswertung nicht mehr zu. Partisanenstrategien bei der Erhebung von Datenmaterial zahlen sich meistens nicht aus. Institutionen oder Personen, die sich nicht erforschen lassen wollen, sollte man in Ruhe lassen. |