Auftraggeber bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten
ist grundsätzlich der Hochschullehrer der die Arbeit betreut. Dies
ergibt sich aus den Studien- und/oder Prüfungsordnungen, die vom
Forscher/ Studierenden eine solche Arbeit als obligatorischen Teil des
Studiums fordern und für die Begutachtung Kriterien festlegen, zu
denen eben auch die Festlegung der Prüfer/ Gutachter gehört.
Wenn durch die Arbeit der Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen
Arbeiten erbracht werden soll, was bei allen Diplomarbeiten, Magisterarbeiten,
Dissertationen und Habilitationen der Fall ist, dann müssen die Grundregeln
wissenschaftlicher Arbeitens eingehalten werden:
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