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Systemdefinition (Ropohl 1978) |
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„Ein System ist eine Ganzheit, die (a) Beziehungen zwischen bestimmten Attributen aufweist, die (b) aus miteinander verknüpften Teilen bzw. Subsystemen besteht und die (c) auf einem bestimmten Rang von ihrer Umgebung abgegrenzt bzw. aus einem Supersystem ausgegrenzt wird. Damit ist erreicht, was wir uns vorgenommen hatten: ein umfassender Systembegriff, der das (a) funktionale, (b) strukturale und (c) hierarchische Konzept in sich vereinigt.“ „Diese Definition besagt, dass ein echtes System dann und nur dann vorliegt, wenn gleichermaßen Funktionen, eine Struktur und eine Umgebung angebbar sind. Um jedoch nicht mit verbreiteter systemtheoretischer Literatur zu kollidieren, lassen wir schwächere Formulierungen als „Systeme“ zu, wenn mindestens Attribute und Funktionen oder mindestens Subsysteme („Elemente“) und Relationen definiert sind. Dadurch werden auch rein funktionale und rein strukturale Systemtheorien ermöglicht; das hierarchische Systemkonzept setzt allerdings das strukturale Konzept voraus.“ |
G. Ropohl: Einführung in die allgemeine Systemtheorie. In: Ders. und H. Lenk (Hg.): Systemtheorie als Wissenschaftsprogramm. Königstein/TS 1978, S. 8-49, hier S. 31. |